Einlagen nach Arbeitssicherheit BGR 191

Sie benötigen auch Einlagen in ihren Arbeitsschuhen, tragen aber Arbeitssicherheitsschuhe?

Dann haben wir die spezielle Versorgung für Sie!

 

 

Die Verwendung von Einlagen Ihrer Freizeitschuhe ist für Arbeitssicherheitsschuhe nicht zulässig und kann im Versicherungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

 

Beachten Sie: Arbeitsschuhe sind nicht zwangsläufig mit einer Schutzkappe versehen!

Sie sind Sicherheitsbeauftragter eines Unternehmens und suchen einen passenden Ansprechpartner?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Jeder Sicherheitsschuh wird nach den Richtlinien einer Baumusterprüfung gefertigt. Sobald Veränderungen an dem Schuh vorgenommen werden, sei es nur eine Einlegesohle vom Schuhgeschäft reinzulegen, erlischt sofort die Baumusterprüfung.

 

Nach Veränderungen am Schuh durch eine Zurichtung müssen folgende Eigenschaften des Arbeitssicherheitsschuhes gegeben sein:

- Resthöhe der Zehenschutzkappe

- Antistatik

- Energieaufnahmevermögen

- Wasserdurchtritt

- Ergonomische Anforderungen wie z. B. Schuhform, Passform, Polsterung, Gewicht usw.

Bei uns erhalten Sie ausschließlich zugelassene, geprüfte und aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe an, die auch in verschiedenen Weiten erhätlich sind. Alle von uns angebotenen Modelle erfüllen die Erfordernisse der DGUV Regel 112-191 und der Schutz gemäß der Baumusterprüfung sowie der Versicherungsschutz bleiben erhalten.

 

Zur Beantragung der Schuhe oder Einlagen erhalten Sie von uns die erforderlichen Anträge. Diese finden Sie auch hier zum Download.

 

Einmal im Jahr werden von folgenden Kostenträgern die Kosten für Ihre Versorgung vollständig übernommen.

Haben Sie 15 Jahre lang eine Beitragszahlung in die Rentenkasse geleistet, dann übernimmt ihre Kosten die Deutsche Rentenversicherung.

Bei allen, die diese 15 Jahre noch nicht erreicht haben, bzw. Jugendliche, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

Speziell bei Arbeitsunfällen tritt die BG (Berufsgenossenschaft) in Kraft.

 

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